Planfeststellungsverfahren:
Neubau der Tragkonstruktion im Bereich der Stützen 96 bis 102 (Übergang von der
Land- zur Wupperstrecke am Stadion Zoo)
- Erhobene Einwände
- Stellungnahme der Stadtwerke
- Planfeststellungsbeschluß
- Urteil im Verwaltungsprozeß vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 6 L 848/98
Interessant: Das Gericht schreibt, daß grundsätzlich der gesamte Lärmpegel in die
Berechnungen des Beurteilungspegels einfließen muß.
Tatsächlich sind jedoch nur die Schwebebahn-Vorbeifahrten einbezogen worden; der Verkehr
wurde aus den Lärmspitzen herausgerechnet.