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BURKHARD STIEGLITZ Vorsitzender der Bürgerinitiative "Rettet die Schwebebahn!" e.V. Krautsberg 5 42275 Wuppertal Tel. 0202- 550998 Fax 558494 Wuppertal, 06.05.1997 |
An den
Vorstand der
Wuppertaler Stadtwerke AG
zu Händen von
Herrn Professor Dr. Hermann Zemlin
Bromberger Straße 39-41
42281 Wuppertal
Einschreiben/Rückschein
Sehr geehrter Herr Professor Zemlin!
Wir sehen uns verpflichtet Sie von einer Tatsache in Kenntnis setzen, die für die Stadtwerke Wuppertals und die Auftragsvergabe hinsichtlich der Schwebebahn von größter Bedeutung ist:
Am Freitag, dem 24. April 1997 ließen wir uns die Denkmalliste der Stadt Wuppertal vorlegen. Dabei stellten wir zu unserer größten Überraschung fest, daß sich unter der laufenden Nummer 4035 der Eintrag "Gesamtanlage Schwebebahn" befindet. Dieser Eintrag enthält rechtswidrig keine Datumsangabe, so daß wir lediglich feststellen konnten, daß er zwischen dem 20. und 31. Januar 1997 erfolgt sein muß. Die juristischen Folgen, die dieser Eintrag in die Denkmalliste für die WSW hat, werden von uns zur Zeit noch geprüft. Eines ist jedoch schon jetzt sicher:
die Schwebebahn steht damit als Ganze seit Ende Januar unter Denkmalschutz!
Wir wissen nicht, ob die Untere Denkmalbehörde der Stadt Wuppertal Ihnen diesen Eintrag in die Denkmalliste mitgeteilt hat. Spätestens mit diesem Schreiben sind die Stadtwerke über diese Unterschutzstellung informiert.
Oberbürgermeister Dr. Kremendahl hat uns aufgefordert, uns mit den beiliegenden 134 Fragen zum Schwebebahnprojekt direkt an Sie zu wenden. Da die Stadt zu 95% Eigentümer der WSW sind, wollen wir dieser Aufforderung hiermit nachkommen und um unverzügliche Beantwortung aller Fragen bitten. Wir weisen Sie darauf hin, daß der Oberbürgermeister bereits vor Wochen die Fragenliste an die WSW weitergeleitet hat. Da wir bis heute keine Antwort auf die Fragen erhalten haben, geben wir Ihnen erneut diese Anfrage zur Beantwortung.
Wenn die vollständige Bearbeitung etwas Zeit beanspruchen sollte, so möchten wir Sie bitten, uns die Gutachten zum Zustand des Gerüstes vorweg zugänglich zu machen. Wo können wir diese einsehen und kopieren? Wir bitten auch um den Kostenanschlag der Firma Peiniger zum Abstrahlen und Neuanstrich des Gerüstes. Wir benötigen die Gutachten Ihrer Sachverständigen zum Anstrich, zum Stahl und zur Statik des Gerüstes für die Erfüllung der juristischen Forderungen, die mit einem Bürgerbegehren verbunden sind, das eine Planumstellung nach sich ziehen soll. Wir sind zur Vorlage eines alternativen Kostenanschlages verpflichtet, der ohne die oben genannten Sachverständigengutachten zum Gerüst nicht erstellt werden kann.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Stieglitz Helga Raiser
Bürgerinitiative "Rettet die Schwebebahn!" e.V.